Park-und Fahrordnung
Park-und Fahrordnung KGV Heimaterde e.V.
- Im Gelände des KGV Heimaterde gelten die Bestimmungen der StVO
- Das Befahren hat in Schrittgeschwindigkeit zu erfolgen.
- Das Befahren hat in Schrittgeschwindigkeit zu erfolgen.
- Das Parken ist innerhalb des KGV Heimaterde für Pkw´s nur auf den ausgewiesenen
Parkflächen gestattet und für alle Mitglieder des Vereins kostenpflichtig.
- Die Vereinsmitglieder erwerben die entsprechenden Parkgenehmigungen bei den
Vorständen Ihrer Abteilung.
- Die Kosten richten sich nach der Anzahl der benötigten Stellflächen des Mitgliedes,
sollte in der Regel ein Stellplatz pro Garten in Ausnahmefällen maximal 2 Stell-
plätze betragen.
- Die Vereinsmitglieder erwerben die entsprechenden Parkgenehmigungen bei den
- Die Ein- und Ausfahrzeiten für Kfz. am Wochenende (Sonnabend und Sonntag) sowie an gesetzlichen Feiertagen legen die einzelnen Abteilungsvorstände in Ihrem Ver-
antwortungsbereichen fest. Hierbei sollten von den Abteilungsvorständen eine möglichst optimale Ausnutzung der vorhandenen Parkkapazität angestrebt werden.
- Ausgenommen von den Reglungen über die Ein- und Ausfahrzeiten ist der "Große
Parkplatz" des KGV Heimaterde, den auch unsere Gäste als Parkmöglichkeit nutzen
können.
- Die Mindestperrzeit für das Ein- und Ausfahren von Kfz. von 12.00 - 15.00 Uhr ist in
allen Abteilungen zu gewährleisten.
- Ausgenommen von den Reglungen über die Ein- und Ausfahrzeiten ist der "Große
- Die Abteilungsleiter sind zur Durchführung von Kontrollen zur Einhaltung der vorgenannten Festlegungen verpflichtet, um allen Gartenfreunden ein Optimum an Erholung zu gewährleisten.
- Bei Verstößen erfolgt eine Verwarnung. Im Wiederholungsfall ist ein Bußgeld von 15 € an die Abteilungskasse zu zahlen. Bei mehrmaligen Verstößen erfolgt eine entschädigungslose Einziehung der Park-
genehmigung und Vorgehen gemäß Statut des KGV Heimaterde sowie Anzeige beim Ordnungsamt.
Vorstand
KGV Heimaterde e.V.







