Kündigungsordnung

Ordnung zur Kündigung des Pachtverhältnisses


Jedes Mitglied des Kleingärtnervereins „Heimaterde" e.V. hat bei Aufgabe seines Gartens folgende Vorgehensweise zu beachten und einzuhalten.

Bevor eine Kündigung des Kleingartens wirksam werden kann, muss dieser in einen Zustand versetzt werden, der dem Bundeskleingartengesetz und der Kleingartenordnung des KGV „Heimaterde" e.V. entspricht. Dies bedeutet das alle nicht genehmigten Anbauten oder Umbauten Zurückzubauen sind und alle Gehölze die nicht in einem Kleingarten sein dürfen entfernt werden müssen.

Kündigung des Pachtverhältnisses:

  • eine Kündigung ist nur zum 31.12. des Jahres, mit dreimonatiger Kündigungsfrist möglich

  • die Kündigung ist in schriftlicher Form an den jeweiligen Abteilungsleiter zu geben

  • die Kündigung muss folgende Punkte enthalten:

    Name Datum
    Anschrift
    Telefonnummer
    Gartennummer

    Hiermit kündige ich mein Pachtverhältnis und die Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein "Heimaterde" e. V. fristgemäß zum 31.12.****.
    Gleichzeitig beantrage ich die Schätzung meines Gartens.

    ____________________________
    Unterschrift

  • der jeweilige Abteilungsleiter oder ein Beauftragter der Abteilung begutachtet den Garten hinsichtlich der Einhaltung des Bundeskleingartengesetzes und erteilt, falls notwendig Auflagen

  • entspricht der Garten allen Anforderungen, werden die Schätzer informiert, die dann den Garten schätzen

  • jeder Garten muss durch zwei Schätzer geschätzt werden

  • ist die Schätzung vollzogen, kann der Garten eventuellen Nachpächtern angeboten werden, dieses obliegt hauptsächlich dem abgebenden Pächter, wobei auch der Verein den Garten eventuellen Interessenten anbieten wird und (falls gewünscht) dieses Angebot auf der Vereinseigenen Homepage veröffentlicht

  • solange kein Nachpächter für den Garten gefunden wird und solange auf der Parzelle Eigentum des abgebenden Pächters vorhanden ist, ist der abgebende Pächter für den Zustand des Gartens sowie allen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein verantwortlich

  • ist ein Nachpächter vorhanden und beide Parteien haben sich geeinigt, so ist der Abteilungsvorstand sofort zu informieren / eine Übergabe des Gartens kann nicht durch den abgebenden Pächter durchgeführt werden

  • der neue Pächter muss einen Aufnahmeantrag stellen und der Vorstand entscheidet abschließend über die Aufnahme, erst dann kann die Gartenübergabe durch den Abteilungsvorstand erfolgen

Vorstand KGV „Heimaterde" e.V.

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